top of page

 

Meldung von Abwärmepotenzialen

 

Nach § 17 Abs. 4 EnEfG müssen Unternehmen mit einem Jahresenergieverbrauch von über 2,5 GWh ihr Abwärmepotenzial erfassen und melden.Meldepflichtig sind geführte Abwärmepotenziale. Bereits genutzte Abwärme ist nicht zu melden.

Die Pflicht entfällt außerdem, wenn:

  • die Abwärmemenge weniger als 200 MWh/a beträgt

  • weniger als 1.500 Betriebsstunden im Jahr entsteht 

  • die Temperatur weniger als 25 °C erreicht

  • die Gesamtabwärme am Standort weniger als 800 MWh/a beträgt

Die Meldung erfolgt über die Plattform für Abwärme. 

MarxTec unterstützt Sie bei Erfassung, Bewertung und Meldung Ihrer Abwärmepotenziale.

bottom of page