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Meldung von Abwärmepotenzialen
Nach § 17 Abs. 4 EnEfG müssen Unternehmen mit einem Jahresenergieverbrauch von über 2,5 GWh ihr Abwärmepotenzial erfassen und melden.Meldepflichtig sind geführte Abwärmepotenziale. Bereits genutzte Abwärme ist nicht zu melden.
Die Pflicht entfällt außerdem, wenn:
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die Abwärmemenge weniger als 200 MWh/a beträgt
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weniger als 1.500 Betriebsstunden im Jahr entsteht
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die Temperatur weniger als 25 °C erreicht
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die Gesamtabwärme am Standort weniger als 800 MWh/a beträgt
Die Meldung erfolgt über die Plattform für Abwärme.
MarxTec unterstützt Sie bei Erfassung, Bewertung und Meldung Ihrer Abwärmepotenziale.
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